Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen gültig ab 01.02.2020.

Artikel 1. Gültigkeit dieser Bedingungen.

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit De Palingfabriek BV, Meerweg 1a, 8507CA in Rohel, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer: 77745361.
1.2 Käufe oder Bestellungen des Käufers/Auftraggebers stellen die Annahme der von De Palingfabriek BV erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
1.3 De Palingfabriek BV wird im Folgenden als Verkäufer oder De Palingfabriek bezeichnet.
1.4 Sonderbestimmungen, die von den Geschäftsbedingungen der De Palingfabriek BV abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich unterzeichnet werden.

Artikel 2. Angebote.

2.1 Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.2 Mündliche Angebote von De Palingfabriek oder seinen Untergebenen sind unverbindlich, es sei denn, diese Angebote wurden von De Palingfabriek schriftlich bestätigt.

Artikel 3. Preise.

3.1 Alle Verträge werden stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise geschlossen.
3.2 Werden Artikel bestellt und erhöhen sich nach Vereinbarung die Preise, so werden diese auch dann in Rechnung gestellt, wenn eine Preisvereinbarung getroffen wurde.

Artikel 4. Liefer- und Garantiebedingungen

4.1 Die Lieferung von Artikeln erfolgt ausschließlich zu den vom Hersteller festgelegten Bedingungen und Gewährleistungen.
4.2 Der Viehkauf erfolgt auf Gefahr des Käufers. Der Käufer muss vorab beurteilen, ob das Vieh gesund und unbeschädigt ist.
4.3 Mit dem Kauf des Levende Have erklärt der Käufer, dass dieser für ordnungsgemäß befunden wurde, wodurch das Recht zur Reklamation erlischt.
4.4 Folgeschäden werden niemals ersetzt.
4.5 Vom Käufer wird erwartet, dass er über Kenntnisse über die Pflege und den Kauf von Levende Have verfügt. Dies wird auch dann geltend gemacht, wenn Krankheiten und Schäden De Palingfabriek im Sinne des europäischen Rechts zugeschrieben werden.
4.6 Empfehlungen und Ratschläge sind niemals verbindlich und daraus resultierende Schäden und Kosten können nicht zu einer Entschädigung durch De Palingfabriek führen.

Artikel 5. Anzahlung

5.1 Eine Anzahlung stellt einen Kauf dar und kann vom Käufer nicht storniert werden.
5.2 Können die Artikel aufgrund höherer Gewalt nicht geliefert werden, wird der gezahlte Betrag zurückerstattet.
5.3 Werden die bestellten Artikel nicht innerhalb eines Monats abgeholt, gehen sie in das Eigentum von über
De Palingfabriek ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge.

Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Solange De Palingfabriek nicht die vollständige Zahlung für einen Vertrag/Kauf (einschließlich etwaiger Schäden, Kosten und Zinsen) erhalten hat, bleibt die Ware Eigentum von De Palingfabriek und kann zurückgeholt werden.

Artikel 7. Arbeitsaufträge

7.1 Alle von De Palingfabriek in Auftrag gegebenen Arbeiten werden auf Gefahr des Kunden/Käufers ausgeführt.
7.2 Der Verkäufer ist berechtigt, diese Arbeiten an Dritte zu vergeben.

Artikel 8. Lieferung und Lieferungen

8.1 Der Transport der Waren von De Palingfabriek zum Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden.
8.2 Die gelieferte Ware ist bei Lieferung unverzüglich auf Fehler und Beschädigungen zu prüfen; spätere Reklamationen werden nicht bearbeitet.
8.3 Die von uns zu liefernden Mengen gelten nur annähernd. Abweichungen nach oben oder unten geben dem Käufer niemals das Recht, Erfüllung zu verlangen oder den zu viel gelieferten Betrag zurückzugeben.
8.4 Die Wahl des Versands und der Verpackung obliegt dem Verkäufer.

Artikel 9. Zahlungen

9.1 Alle Einkäufe müssen in bar oder per Karte bezahlt werden, sofern nicht ausdrücklich mit De Palingfabriek vereinbart.
9.2 Anzahlungen müssen innerhalb von 8 Tagen auf das angegebene Konto von De Palingfabriek überwiesen werden.
9.3 Wenn die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist eingeht, ist De Palingfabriek berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% pro Monat ab dem Datum des Lieferscheins zu berechnen.
9.4 De Palingfabriek ist berechtigt, zusätzlich zur Hauptsumme und den Zinsen alle sich aus verspäteten Zahlungen ergebenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Artikel 10. Streitigkeiten

10.1 Streitigkeiten aus Käufen und/oder Verträgen müssen dem Zivilgericht in Leeuwarden vorgelegt werden.